Beantworten Sie einige einfache Fragen zu Ihrem Unternehmen. Wir verwandeln Ihre Antworten in ein professionelles, zweisprachiges Selbstauskunftsdokument.
Schritt 8 von 8
Ethik & Unternehmensführung
Fragen zu Korruptionsbekämpfung, Hinweisgeberkanälen, Beschwerdemechanismen und Lieferantenmanagement.
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Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind ein wichtiger Bestandteil eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements und werden von deutschen Abnehmern im Rahmen ihrer LkSG-Sorgfaltspflicht regelmäßig erwartet.
LkSG §6(2) — preventive measure
Das LkSG verpflichtet die betroffenen Unternehmen, ein Beschwerdeverfahren einzurichten, das für Betroffene zugänglich ist. Von Zulieferern wird ebenfalls regelmäßig erwartet, dass sie eigene Beschwerdekanäle haben.
LkSG §8
LkSG §6(4)
Dies umfasst die Risikobewertung Ihrer eigenen Lieferkette und die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen, sofern erforderlich.
LkSG §5, §9
LkSG §7