Beantworten Sie einige einfache Fragen zu Ihrem Unternehmen. Wir verwandeln Ihre Antworten in ein professionelles, zweisprachiges Selbstauskunftsdokument.
Schritt 7 von 8
Landrechte & Sicherheitskräfte
Fragen zur Landnutzung, Zwangsräumungen und dem Einsatz von Sicherheitspersonal.
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§2 Abs. 2 Nr. 10 LkSG verbietet rechtswidrige Zwangsräumungen und den rechtswidrigen Entzug von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung den Lebensunterhalt einer Person sichert.
LkSG §2(2) Nr. 10
§2 Abs. 2 Nr. 11 LkSG verbietet den Einsatz von Sicherheitskräften, wenn deren Einsatz mangels Unterweisung oder Kontrolle zu Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Schädigung von Leben oder Gesundheit oder Beeinträchtigung der Vereinigungsfreiheit führt.
LkSG §2(2) Nr. 11